Datenschutz

Schülerfotos auf der Homepage

Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage der Schule
Sehr geehrte Eltern,
wir möchten auf der schuleigenen Homepage (gs-moehlenwarf.de/cms) gerne Fotos von den Aktivitäten unserer Schule (insbesondere Tage der offenen Tür, Schulfeste, Ausflüge, Projektwoche, …) einstellen, um unseren Internetauftritt mit Leben zu füllen.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie als Erziehungsberechtigter/ Erziehungsberechtigte um Ihre Einwilligung dazu bitten, Fotos, auf denen Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn zu sehen sind, auf unserer Homepage veröffentlichen zu dürfen. Auch die Veröffentlichung des Vor- und Zunamens Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes bedarf der Einwilligung.
Diese Einwilligung ist freiwillig, sie kann jederzeit widerrufen werden.
Sollten Sie nicht einwilligen, entstehen Ihnen bzw. Ihrem Kind keine Nachteile.
Da die Internetseite frei erreichbar ist, können wir nicht garantieren, dass die eingestellten Fotos nicht von Dritten kopiert und/oder weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte durch unsere Schule erfolgt aber nicht ohne Ihre gesonderte Zustimmung.
(Unterschrift der Schulleitung)
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Bitte geben Sie dieses Schreiben bis spätestens (…) bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ab.
Ich/Wir habe/n dieses Schreiben zur Kenntnis genommen und bin/sind mit
der Veröffentlichung von Fotos
der Veröffentlichung des Vor- und Zunamens
meines/unseres Kindes:
………………………………………………………………………………….
Name und Zuname der Schülerin/des Schülers
auf der Homepage der Schule einverstanden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann/können.
………………………………………………………………………………….…………………………………….
Datum, Ort und Unterschrift des/ der Erziehungsberechtigten
Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
(Schülerfotos in Zeitungsartikeln – Vorlage zur Übertragung auf den Briefbogen Ihrer Schule)
Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern in der Zeitung
Sehr geehrte Eltern,
anlässlich der folgenden Veranstaltungen möchte die lokale Presse Fotos aus dem Schulleben unserer Schule veröffentlichen:
Abschlussfeier
Projektwoche
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Damit auch Ihr Kind auf so einem Foto in der Zeitung abgebildet werden darf, ist Ihre Einwilligung als Erziehungsberechtigter/Erziehungsberechtigte notwendig. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig.
Sie haben keinerlei Nachteile dadurch, wenn Sie die Einwilligung nicht erklären und können eine bereits erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen.
Die Fotos, ggf. mit Angabe des Vor- und Zunamens, würden in der (Name der Zeitung) veröffentlicht werden.
(Unterschrift der Schulleitung)
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Bitte geben Sie dieses Schreiben bis spätestens (…) bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ab.
Ich/Wir habe/n dieses Schreiben zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind:
………………………………………………………………………………….
Name und Zuname der Schülerin/des Schülers
im Rahmen von Zeitungsartikeln, in denen über das Schulleben berichtet wird , auf Fotos erscheinen darf.  Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können.
Ich/Wir habe/n dieses Schreiben zur Kenntnis genommen und bin/sind mit
der Veröffentlichung von Fotos
der Veröffentlichung des Vor- und Zunamens
meines/unseres Kindes in der lokalen Presse einverstanden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann/können.
………………………………………………………………………………….…………………………………….
Datum, Ort und Unterschrift des/ der Erziehungsberechtigten
Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Hinweise für die Schule
Bei der Einstellung von Fotos Minderjähriger, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung der Erziehungsberechtigten auch die Einwilligung des Minderjährigen erforderlich.
Wenn beide Elternteile personensorgeberechtigt sind, ist die Einwilligungserklärung von beiden Elternteilen einzuholen. Sollte ein Elternteil jedoch gehindert sein, die Unterschrift zu leisten, reicht es aus, wenn der andere Elternteil dessen Einverständnis bestätigt.
Erteilen die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung nicht, darf das dazugehörige Kind nicht mit einem „schwarzen Balken“ unkenntlich gemacht werden, da dies stigmatisierend wirkt.
Der Widerruf eines Erziehungsberechtigten genügt, auch wenn ursprünglich beide Eltern eine Einwilligung erteilt haben.

Grundschule Möhlenwarf

Anmeldebogen

Dieser Aufnahmebogen enthält personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten, die gemäß § 31 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) erhoben werden.
Gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet Sie zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren. Diese Informationen finden Sie in dem beigefügten Anhang oder in Papierform im Sekretariat oder in der Info-Mappe zum Schulstart oder auf unserer Homepage unter folgendem Link: www… oder.
Bei denen mit * gekennzeichneten Angaben handelt es sich um freiwillige Angaben.
Angaben zum Schulkind:
Familienname
Vorname(n)
Geschlecht       männlich       weiblich
Geburtstag und Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Herkunftssprache
Bekenntnis     evangelisch  katholisch  sonstiges:
Teilnahme am Religionsunterricht      ja       nein
Anschrift:
– Straße, Haus-Nr.
– PLZ, Ort
– Telefon
E-Mail-Adresse*
Anzahl der Geschwister und Nummer in der Geschwisterreihe*
Fahrschüler/in:      ja       nein
Liegen für den Schulbereich bedeutsame Erkrankungen oder Behinderungen vor?     ja       nein
Bemerkungen:
Kindergartenbesuch     ja       nein
Name der Einrichtung: ………………………………………………
Wurde im Kindergarten eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt?      ja       nein
Angaben zu den Erziehungsberechtigten
Name und Vorname der Mutter
Anschrift (falls abweichend)
– Straße, Haus-Nr.
– PLZ, Ort
– Telefon*
Erreichbarkeit in Notfällen
Name und Vorname des Vaters
Anschrift (falls abweichend)
– Straße, Haus-Nr.
– PLZ, Ort
– Telefon*
Erreichbarkeit in Notfällen
Angaben zur Sorgeberechtigung
In der Regel üben die Erziehungsberechtigten die gemeinsame Sorge aus. Gleiches gilt in den Fällen, in denen nicht miteinander verheiratete Eltern in öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen nach §§ 1626 a, 1626 d BGB erklärt haben, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung wird die Personensorge grundsätzlich weiter von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.
Die alleinige elterliche Sorge ist bei geschiedenen oder getrennten Eltern durch die familiengerichtliche Entscheidung nachzuweisen. Bei Müttern nichtehelicher Kinder kann dieser Nachweis durch ein sog. Negativattest des Jugendamtes erfolgen, in dem das Jugendamt das Nichtvorliegen einer gemeinsamen Sorgeerklärung bestätigt.
Bei unverheirateten Partnern mit gemeinsamen Kindern (§ 1626a, b BGB)
Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor?     ja       nein
Erfolgte die Vorlage einer Sorgerechtserklärung des Kindesvaters?     ja       nein
Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten
Haben Sie das alleinige Sorgerecht?     ja       nein
Gerichtsurteil/Sorgerechtserklärung wurde vorgelegt:     ja       nein
Bemerkungen:
Tag der Anmeldung:    Aufnehmende Lehrkraft:    Anmeldende/r Erziehungsberechtigte/r: